§ 1 Allgemeines
(1) Veranstalter der AfterRunParty in Frankfurt und ausschließlicher
Adressat für alle Erklärungen der Teilnehmer ist:
companyparty – Gabrielle Schurkus
Bürgerstraße 70A – 60437 Frankfurt/Main
(2) Diese Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den teilnehmenden Unternehmen, deren Teams und dem Veranstalter. Sie werden durch ausdrückliche Zustimmung des teilnehmenden Unterneh mens, stellvertretend für sein Team, bei der Anmeldung in der jeweils gültigen Fassung wirksamer Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und den teilnehmenden Unternehmen. Die Zustimmung bei seiner Anmeldung gilt für das teilnehmenden Unternehmen selbst und für sein Team.
§ 2 Anmeldung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Anmeldeformular auf der Webseite des Veranstalters. (Link)
(2) Der Teilnehmerbeitrag wird bei Aufruf der Online-Anmeldung bekannt gegeben und per Rechnung an das teilnehmende Unternehmen erhoben. Zahlungen sind gemäß den Zahlungsanweisungen auf der Rechnung oder entsprechenden Angaben auf der Website des Veranstalters zu leisten.
(3) Mit der Anmeldung wird der elektronischen Rechnungsstellung im PDF-Format zugestimmt.
(4) Das durch eine ordnungsgemäße Anmeldung begründete Recht zur Teilnahme ist nicht übertragbar.
(5) Der Veranstalter setzt die maximale Teilnehmerzahl nach freiem Ermessen fest und gibt diese Begrenzung rechtzeitig bekannt. Überschreitet die Zahl der Anmeldungen diese Teilnehmerbegrenzung, behält sich der Veranstalter vor, die Teilnahmeplätze entweder nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen zu vergeben oder durch ein Losverfahren zu entscheiden. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht daher auch im Falle einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht.
§ 3 Rücktritt von Teilnehmern / Erstattung des Teilnahmebeitrages
(1) Bei Nichtantritt besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages.
§ 4 Haftung
(1) Eine Haftung des Veranstalters und seiner Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Dritter, derer sich der Veranstalter bei der Durchführung der Veranstaltung bedient, gegenüber den Teilnehmern, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere – aber nicht abschließend – gemäß §§ 280 ff. BGB, §§ 323 ff. BGB oder wegen unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff BGB, bestimmt sich abschließend wie folgt: Der Veranstalter haftet, sofern das teilnehmende Unternehmen oder sein Team Ansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen. Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen.
(2) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden oder Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Für Verletzungen, die durch Teilnehmer oder außen stehende Dritte entstehen, wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
(4) Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung abgesagt, in der Durchführung verändert oder terminlich verlegt werden, so besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages und sonstiger Kosten. Dies gilt auch insbesondere für Absagen/Verlegungen wegen widriger Wetterbedingungen.
§ 5 Datenspeicherung und Datenschutz
(1) Die bei Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Unternehmen, E-Mail Adresse, Adresse) werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der statistischen Erhebung, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(2) Der Teilnehmer erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Interviews u.a. in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videos etc.) usw. ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
(3) Die gemäß Abs.1 gespeicherten, personenbezogenen Daten werden für interne Marktforschungszwecke des Veranstalters verwendet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Speicherung und Verwendung der Daten zu diesem Zweck ein. Diese Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet ohne ausdrücklich erklärtes Einverständnis des Teilnehmers nicht statt.
(4) Der Teilnehmer erhält alle veranstaltungsrelevanten Informationen per Email-Newsletter. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der Email-Adresse zu diesem Zweck ein. Dies beinhaltet auch Informationen seitens der Veranstaltungspartner. Alle Teilnehmer können die Veranstaltungs-Newsletter und Partnerinformationen jederzeit abbestellen.
§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Sachpreise werden im Rahmen der Siegerehrung während der AfterRunParty ausgehändigt. Die Verlosung von Sachpreisen im Rahmen von Gewinnspielen findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Es besteht kein Anspruch auf Nachsendung. Eine Barauszahlung der Sachpreise ist nicht möglich. Eine Weiterveräußerung der Preise ist ausgeschlossen. Sachpreise sind vom Umtausch ausgeschlossen.
(2) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht das Gesetz eine strengere Form vorsieht.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen wirksam. Die Vertragsteile sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten wirtschaftlichen Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit zulässig – Friedberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Januar 2018